Leitweg-ID prüfenAufbau, Prüfziffer und wo Sie die ID finden
Leitweg-ID prüfen
Mit Bindestrichen, z. B. 04011000-1234512345-06. Das Ergebnis erscheint beim Tippen.
Prüfziffer der Leitweg-ID berechnen
Ihre Eingabe bleibt auf Ihrem Gerät; die Seite sendet nichts an einen Server. So prüfen Sie das selbst. Grundlage ist die Format-Spezifikation Leitweg-ID 2.0.2 der KoSIT (siehe Quellen). Alle Angaben ohne Gewähr.
Was ist eine Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist die Kennung eines öffentlichen Rechnungsempfängers. Sie ermöglicht es, eine E-Rechnung bei Bund, Ländern und Kommunen an das richtige Rechnungsbearbeitungssystem zu adressieren; Bund und Länder haben sich dafür auf eine einheitliche Systematik geeinigt (Format-Spezifikation, Kap. 1.2). In der XRechnung tragen Sie sie in der Käuferreferenz (BT-10) ein; die Spezifikation sieht dieses Feld vor (Kap. 1.3). Sie vergeben die ID nicht selbst: Der Auftraggeber teilt sie dem Rechnungssteller in der Regel im konkreten Auftrag mit (Kap. 1.3; ebenso das FeRD-Datenblatt). Den Aufbau erklärt der Abschnitt Aufbau der Leitweg-ID; wo Sie die ID Ihres Auftraggebers finden, steht unter Leitweg-ID herausfinden.
So prüfen Sie eine Leitweg-ID
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ID eingeben
Tippen Sie die Leitweg-ID aus dem Auftrag in das Feld oder fügen Sie sie ein. Leerzeichen am Anfang und Ende ignoriert der Prüfer.
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Ergebnis lesen
Oben steht „Gültig“ oder „Ungültig“ mit dem Grund. Darunter sehen Sie die drei Bestandteile und die Elemente der Grobadressierung, etwa das Bundesland.
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Fehler klären
Stimmt die Prüfziffer nicht, nennt der Prüfer die rechnerisch richtige. Gleichen Sie die ID trotzdem mit Ihrem Auftraggeber ab: Der Tippfehler kann auch an einer anderen Stelle stecken.
Für wen der Prüfer passt – und für wen nicht
Passend für
- die Kontrolle einer Leitweg-ID, bevor Sie sie in die Stammdaten oder die Rechnung übernehmen – als Leitweg-ID-Validator für einzelne IDs
- die Suche nach Tippfehlern, Zahlendrehern und falschen Bindestrichen
- die Berechnung der Prüfziffer, wenn Sie Grob- und Feinadressierung kennen
- Entwickler, die ihre eigene Prüfung mit der Rechenvorschrift der Spezifikation vergleichen
Nicht passend für
- die Auskunft, ob eine Leitweg-ID vergeben ist und welcher Behörde sie gehört
- die Suche nach der Leitweg-ID einer bestimmten Behörde
- Kennungen nach eigenen Systematiken einzelner Länder, die keine Leitweg-ID sind
- die Prüfung einer ganzen Rechnung; dafür gibt es den XRechnung Validator
Aufbau der Leitweg-ID
Die Leitweg-ID ist die Adresse, über die eine E-Rechnung bei Bund, Ländern und Kommunen zum richtigen Rechnungsempfänger gelangt (Format-Spezifikation, Kap. 1.2). Sie besteht aus Grobadressierung, Feinadressierung und Prüfziffer, getrennt durch Bindestriche. Pflicht sind Grobadressierung und Prüfziffer; die Feinadressierung ist optional. Insgesamt ist die ID 5 bis 46 Zeichen lang (Format-Spezifikation 2.0.2, Kap. 2.1). Das Beispiel aus der Spezifikation:
04011000-1234512345-06
| Bestandteil | Pflicht? | Zeichen und Länge | Im Beispiel |
|---|---|---|---|
| Grobadressierung | Ja | 2 bis 12 Ziffern | 04011000 |
| Feinadressierung | Nein | bis zu 30 Zeichen: Buchstaben A–Z und Ziffern 0–9, Groß- und Kleinschreibung gleichwertig | 1234512345 |
| Prüfziffer | Ja | genau 2 Ziffern | 06 |
Als Trennzeichen gilt nur das Bindestrich-Minus „-“ (Unicode U+002D, Kap. 2.5). Gedankenstriche, wie sie Textverarbeitungen oft automatisch setzen, sind kein gültiges Trennzeichen; der Prüfer meldet sie gesondert.
Beispiele für gültige Leitweg-IDs
04011000-1234512345-06– mit Grob- und Feinadressierung, Beispiel aus Kap. 2.4 der Spezifikation991-33333TEST-33– Feinadressierung mit Buchstaben, erfunden (so auch in der Testsuite der KoSIT verwendet)991-35– nur Grobadressierung und Prüfziffer, erfunden
Keine dieser IDs gehört zu einer Behörde. Senden Sie keine Rechnung an eine Beispiel-ID.
Die Grobadressierung folgt dem Regionalschlüssel
Die Grobadressierung setzt sich aus bis zu vier Elementen des amtlichen Regionalschlüssels zusammen (Kap. 2.2): Kennzahl des Bundeslandes oder des Bundes (2 Stellen), Regierungsbezirk (1 Stelle), Landkreis (2 Stellen) und Gemeindeverband bzw. Gemeindekennzahl (3, 4 oder 7 Stellen).
Im Beispiel steht 04 für Bremen, 0 für den Regierungsbezirk, 11 für den Landkreis und 000 für die Gemeindekennzahl.
Beim Bund (Kennzahl 99) kann die dritte Stelle eine Ordnungskennzahl des Bundes von 0 bis 9 sein.
Die Kennzahlen der ersten beiden Stellen nach Kap. 2.2.1:
- 01 Schleswig-Holstein
- 02 Hamburg
- 03 Niedersachsen
- 04 Bremen
- 05 Nordrhein-Westfalen
- 06 Hessen
- 07 Rheinland-Pfalz
- 08 Baden-Württemberg
- 09 Bayern
- 10 Saarland
- 11 Berlin
- 12 Brandenburg
- 13 Mecklenburg-Vorpommern
- 14 Sachsen
- 15 Sachsen-Anhalt
- 16 Thüringen
- 99 Bund
Die Feinadressierung legen Bund und Länder jeweils selbst fest (Kap. 2.3). Die Spezifikation empfiehlt, sie mit einem Buchstaben beginnen zu lassen: Weil der Bindestrich nicht in die Prüfziffer eingeht, fällt ein verrutschter Bindestrich zwischen Grob- und Feinadressierung sonst nicht auf. Sind die ersten beiden Ziffern keine dieser Kennzahlen oder lässt sich die Grobadressierung nicht in diese Elemente aufteilen, zeigt der Prüfer einen Hinweis. Die ID bleibt dann formal gültig.
So wird die Prüfziffer berechnet
Die Prüfziffer wird nach ISO/IEC 7064:2003 mit dem Verfahren Modulo 97-10 gebildet, wie bei der IBAN. Gerechnet wird über Grob- und Feinadressierung ohne Bindestriche (Kap. 2.4). Die Spezifikation zeigt die vereinfachte Rechnung an diesem Beispiel:
- Grobadressierung übernehmen:
04011000 - Feinadressierung ohne Bindestrich anhängen:
1234512345. Buchstaben werden durch ihre Position ersetzt, beginnend mit A = 10, B = 11 bis Z = 35. - Zwei Nullen anhängen:
04011000123451234500 - Rest der Division durch 97 bilden:
04011000123451234500 mod 97 = 92 - Rest von 98 abziehen: 98 − 92 = 06
Zur Gegenprobe teilen Sie die ganze ID ohne Bindestriche durch 97: 04011000123451234506 mod 97 = 1. Ist der Rest 1, stimmt die Prüfziffer.
Mit Buchstaben, am fiktiven Beispiel 991-33333TEST: Aus T, E, S, T werden 29, 14, 28, 29. Die Zahlenfolge lautet
991333332914282900, der Rest bei Division durch 97 ist 65, die Prüfziffer also 98 − 65 = 33. Die vollständige ID heißt 991-33333TEST-33.
Ohne Feinadressierung wird die Prüfziffer allein über die Grobadressierung gerechnet: Aus 991 wird 991-35.
Weil 98 minus ein Rest von 0 bis 96 nur Werte von 02 bis 98 ergibt, sind die Prüfziffern 00, 01 und 99 nie richtig.
Leitweg-ID herausfinden: Wo Sie die ID Ihres Auftraggebers finden
Die Leitweg-ID bekommen Sie vom Rechnungsempfänger, in der Regel mit dem Auftrag. So steht es in Kap. 1.3 der Format-Spezifikation. Vergeben werden die IDs von Bund und Ländern in eigener Zuständigkeit; die Spezifikation regelt nur das Format.
- Bestellung, Auftrag oder Vertrag: Dort sollte die ID stehen. Nach Angaben des Landes Niedersachsen soll die Leitweg-ID bei jeder oder zumindest der ersten Beauftragung mitgeteilt werden.
- Internetseite oder Briefkopf der Behörde: Das Land Brandenburg hält seine Rechnungsempfänger an, die Leitweg-ID an geeigneter Stelle zu veröffentlichen, etwa auf der Internetseite oder im Briefkopf (Stand: 10.09.2024).
- Rechnungseingangsportal des Landes: In Brandenburg sind die Leitweg-IDs der unmittelbaren Landesverwaltung im Rechnungseingangsportal OZG-RE hinterlegt und dort abrufbar (Stand: 10.09.2024).
- Nachfragen: Fehlt die Angabe, fragen Sie die Stelle, die den Auftrag erteilt hat. Das empfiehlt auch das FeRD-Datenblatt zur Leitweg-ID, denn einige Länder geben für die Käuferreferenz (BT-10) eigene Kennungen vor.
Raten Sie keine Leitweg-ID und übernehmen Sie keine ID aus einer fremden Rechnung derselben Behörde: Die Feinadressierung kann je Dienststelle verschieden sein, und eine formal gültige ID kann trotzdem an die falsche Stelle führen. Ein Merkblatt des Landes Niedersachsen (Datei von 2020, ohne Standangabe) nennt: Die ePoststelle lehnt eine E-Rechnung ohne Leitweg-ID ab.
Wo die Leitweg-ID in der XRechnung steht
Die Leitweg-ID gehört in die Käuferreferenz (BT-10, Buyer reference). In einer XRechnung ist BT-10 immer Pflicht (Regel BR-DE-15), auch zwischen Unternehmen. Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber steht dort die Leitweg-ID. In UBL steht das Element cbc:BuyerReference im Rechnungskopf, nach der Währung (BT-5) und vor Bestellreferenz und Verkäuferangaben:
<cbc:DocumentCurrencyCode>EUR</cbc:DocumentCurrencyCode>
<cbc:BuyerReference>04011000-1234512345-06</cbc:BuyerReference>
…
<cac:AccountingSupplierParty>
In CII (auch bei ZUGFeRD und Factur-X) heißt das Element ram:BuyerReference und steht als erstes Element in ram:ApplicableHeaderTradeAgreement:
<ram:ApplicableHeaderTradeAgreement>
<ram:BuyerReference>04011000-1234512345-06</ram:BuyerReference>
<ram:SellerTradeParty>
…
Fehlt die Käuferreferenz in einer XRechnung, meldet die KoSIT-Prüfung:
[BR-DE-15] Das Element "Buyer reference" (BT-10) muss übermittelt werden.
Ob die eingetragene Käuferreferenz wie eine Leitweg-ID aufgebaut ist, prüft die KoSIT-Konfiguration nicht. Das übernimmt die Schnellprüfung unseres XRechnung Validators mit derselben Prüfziffernberechnung wie dieser Prüfer. Bei falscher Prüfziffer zeigt sie diese Warnung:
LW-02 Die Prüfziffer der Leitweg-ID ist ungültig (angegeben: 07, erwartet: 06). Bitte gleichen Sie die Leitweg-ID mit den Angaben Ihres Auftraggebers ab.
Beim Versand über Peppol kann die Leitweg-ID zusätzlich die elektronische Adresse des Käufers (BT-49) sein. Seit dem 30.09.2019 ist sie dafür in der Codeliste nach ISO/IEC 6523 mit dem Wert 0204 registriert (Kap. 1.5):
<cbc:EndpointID schemeID="0204">04011000-1234512345-06</cbc:EndpointID>
Was der Leitweg-ID-Prüfer nicht prüft
- Ob die ID existiert: Ein öffentliches Gesamtverzeichnis, gegen das sich prüfen ließe, nennt die Spezifikation nicht. Der Prüfer kennt keine vergebenen IDs.
- Ob die ID zum Auftraggeber passt: Eine formal gültige ID kann einer anderen Dienststelle gehören. Nur der Rechnungsempfänger kann das bestätigen.
- Gemeinde- und Kreisschlüssel: Der Prüfer ordnet die Ziffern den Elementen des Regionalschlüssels zu, gleicht sie aber nicht mit dem Gemeindeverzeichnis ab.
- Andere Kennungen in BT-10: Gibt ein Auftraggeber eine eigene Kennung vor, die keine Leitweg-ID ist, meldet der Prüfer sie als ungültig. In der Rechnung ist sie trotzdem richtig, wenn der Auftraggeber sie so verlangt.
Häufige Fragen zur Leitweg-ID
Was prüft der Leitweg-ID-Prüfer?
Er prüft die Zeichen, die Länge der drei Bestandteile, die Bindestriche und die Prüfziffer nach der Format-Spezifikation Leitweg-ID 2.0.2 der KoSIT. Ob die ID vergeben ist und zu Ihrem Auftraggeber gehört, kann er nicht prüfen.
Wie wird die Prüfziffer der Leitweg-ID berechnet?
Nach ISO/IEC 7064 mit Modulo 97-10: Grob- und Feinadressierung ohne Bindestriche aneinanderhängen, Buchstaben durch Zahlen ersetzen (A = 10 bis Z = 35), zwei Nullen anhängen, den Rest bei Division durch 97 bilden und von 98 abziehen.
Wie lang ist eine Leitweg-ID?
Zwischen 5 und 46 Zeichen einschließlich Bindestrichen. Die Grobadressierung hat 2 bis 12 Ziffern, die Feinadressierung bis zu 30 Zeichen, die Prüfziffer immer 2 Ziffern.
Darf die Leitweg-ID Kleinbuchstaben enthalten?
Bei der Feinadressierung spielt die Groß- und Kleinschreibung laut Spezifikation keine Rolle: „test“ und „TEST“ ergeben dieselbe Prüfziffer. Übernehmen Sie in der Rechnung trotzdem die Schreibweise, die Ihnen der Auftraggeber mitgeteilt hat. Umlaute, Leerzeichen und Sonderzeichen sind nicht erlaubt.
Woher bekomme ich die Leitweg-ID meines Auftraggebers?
Vom Auftraggeber selbst, meist steht sie in der Bestellung oder im Vertrag. Manche Behörden veröffentlichen sie auf ihrer Internetseite oder in einem Rechnungseingangsportal. Fehlt sie, fragen Sie bei der Stelle nach, die den Auftrag erteilt hat.
Kann ich eine Leitweg-ID beantragen?
Als Rechnungssteller nicht. Die Leitweg-ID ist die Adresse Ihres Auftraggebers und wird Ihnen in der Regel im konkreten Auftrag mitgeteilt (Format-Spezifikation, Kap. 1.3). Vergeben wird sie von Bund und Ländern in eigener Zuständigkeit. Nach einem Merkblatt von 2020 beantragen Behörden in Niedersachsen sie bei IT.N; in Brandenburg teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg sie zu (Stand: 10.09.2024). Fehlt Ihnen die ID, fragen Sie Ihren Auftraggeber.
Wer braucht eine Leitweg-ID? Auch private Unternehmen?
Das hängt vom Auftraggeber ab. Die Spezifikation beschreibt die Leitweg-ID für öffentliche Auftraggeber (Kap. 1.2); die Verwendung in anderen Zusammenhängen unterliegt bilateralen Absprachen (Kap. 1.4). Laut FeRD-Datenblatt (Stand 02/2020) schreiben der Bund und einige Länder die Leitweg-ID vor, einige Länder geben eigene Kennungen für BT-10 vor, andere machen keine einheitlichen Vorgaben. Die Käuferreferenz ist in einer XRechnung in jedem Fall Pflicht (BR-DE-15): Tragen Sie dort ein, was Ihnen der Rechnungsempfänger nennt, und fragen Sie im Zweifel nach.
In welches Feld der E-Rechnung gehört die Leitweg-ID?
In die Käuferreferenz (BT-10), so sieht es Kap. 1.3 der Format-Spezifikation vor: in UBL das Element cbc:BuyerReference, in CII ram:BuyerReference. Die Bestellnummer gehört in ein eigenes Feld (BT-13). Beim Versand über Peppol kann die Leitweg-ID zusätzlich als elektronische Adresse des Käufers (BT-49) mit dem Schema 0204 stehen.
Was bedeutet es, wenn die Leitweg-ID mit 99 beginnt?
Die Kennzahl 99 steht für den Bund. Die beiden ersten Ziffern nennen das Bundesland (01 bis 16) oder den Bund (99), so legt es Kap. 2.2.1 der Format-Spezifikation fest. Bei Bundes-IDs kann die dritte Ziffer eine Ordnungskennzahl des Bundes sein.
Quellen
- KoSIT: „Leitweg-ID – Format-Spezifikation Version 2.0.2“, Fassung vom 28.07.2021, PDF, verlinkt auf xeinkauf.de/xrechnung (Abschnitt „Format-Spezifikation Leitweg-ID“); abgerufen am 28.10.2026. Kapitelangaben auf dieser Seite beziehen sich auf dieses Dokument.
- FeRD: „Datenblatt Leitweg-ID“ (PDF, ferd-net.de, Stand laut Dokument 02/2020); abgerufen am 28.10.2026.
- Land Brandenburg, Ministerium der Finanzen und für Europa: „Leitweg-ID – Leitweg-Identifikationsnummer“ (PDF), Stand 10.09.2024; abgerufen am 28.10.2026.
- Land Niedersachsen: „Die Leitweg-ID in Niedersachsen“ (PDF ohne Standangabe, Datei vom 28.08.2020); abgerufen am 28.10.2026.
Zuletzt aktualisiert: 29.10.2026 · Die Beispiel-IDs stammen aus der Spezifikation oder sind erfunden; sie gehören zu keiner Behörde. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.